Das Schiedsamt

 

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt und dient der vorgerichtlichen Streitschlichtung und der Entlastung der Gerichte.

Es ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass in verschiedenen Fällen zunächst ein Schlichtungsverfahren vor der Schiedsfrau/dem Schiedsmann erfolgen muss. Erst wenn dies erfolglos war, kann eine Privatklage eingereicht werden. Nachstehende Verfahren deckt eine Schiedsfrau/ein Schiedsmann zum Beispiel ab: Hausfriedensbuch, Sachbeschädigung, Beleidigung und Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Im Schiedsverfahren gibt es keine Verlierer und keine Gewinner - hier wird ein für alle Beteiligten gangbarer Weg gesucht. Die Kosten eines solchen Verfahrens sind zudem wesentlich geringer als ein Gerichtsverfahren.

Die Schiedspersonen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet und die Verhandlungen vor dem Schiedsamt sind nichtöffentlich.

Die Gemeindevertretung hat Herrn Roland Jäckel zum Schiedsmann der Gemeinde Ammersbek gewählt.

Das Geschäftsbüro des Schiedsamtes befindet sich im Rathaus der Gemeinde Ammersbek, Am Gutshof 3, 22949 Ammersbek im ersten Obergeschoss, Zimmer 31. Kontakt zum Schiedsmann können Sie entweder über die E-Mailadresse roland.jaeckel@schiedsmann.de oder telefonisch über das Rathaus, Ordnungswesen, Tel.: 040/605 81-130 aufnehmen. Sprechstunden finden nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Terminabsprache statt.