Leistungen von A – Z

Hilfe zur Pflege

Informationen

Es gibt Situationen, in denen sich betreuungs- oder pflegebedürftige Personen nicht mehr zu Hause allein versorgen können.

Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) richten sich an solche Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen im Alltag, wie z. B. Körperpflege, Anziehen oder Essen, Hilfe benötigen. Vorrangig erhalten pflegebedürftige Menschen, die kranken- bzw. pflegeversichert sind, finanzielle Leistungen zur Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung von ihrer Pflegekasse. Ist jemand nicht pflegeversichert oder sind die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichend, kommen Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Betracht.

Die Leistungen der Hilfe zur Pflege werden nach Überprüfung der Notwendigkeit von pflegerischen Leistungen gewährt und sind abhängig vom Einkommen und Vermögen des pflegebedürftigen Menschen sowie seines Partners.

Die Hilfe zur Pflege soll in erster Linie die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen, also die ambulante Pflege stärken.

Leistungen der ambulanten Pflege sind insbesondere

  • Pflegegeld und Pflegebeihilfen
  • Erstattung von Aufwendungen der privaten Pflegeperson (z. B. Angehörige oder Nachbarn)
  • Übernahme angemessener Kosten für eine professionelle Pflegekraft oder einen Pflegedienst
  • Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel

Angeboten von

Soziales / Grundsicherung
Am Gutshof 3
22949 Ammersbek
Ansprechpartner/In Andreas Müller
Telefon 040 / 605 81-138
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