Leistungen von A – Z

Rundfunkgebühren

Informationen

Seit dem 01.01.2013 wurde die alte Rundfunkgebühr vom Rundfunkbeitrag abgelöst. Es fällt nur noch ein Beitrag pro Wohnung an, unabhängig von der Anzahl der Geräte und der volljährigen Mitbewohner bzw. Familienmitglieder.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich. Hierzu ist ein entsprechender Antrag notwendig. Anträge auf Rundfunkbeitragsbefreiung (früher GEZ-Gebührenbefreiung) können Ammersbeker Bürger/innen im Bürgeramt, Zimmer 3, abgeben. Das Bürgeramt leitet diese dann an den Beitragsservice weiter. Zusätzlich zu dem Antragsformular müssen entsprechende Nachweise (z.B. Bescheinigung oder Bescheid des Jobcenters/Sozialamt, Schwerbehindertenausweis) eingereicht werden.

Angeboten von

Soziales / Grundsicherung
Am Gutshof 3
22949 Ammersbek
Ansprechpartner/In Andreas Müller
Telefon 040 / 605 81-138
Fax 040 / 6 05 81-115, PC-Fax: 0431 / 98 86 61 58-38
Email soziales@ammersbek.de
Internet-Adresse www.ammersbek.de