Leistungen von A – Z

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Informationen

Im Rahmen der Grundsicherung soll der grundlegende Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen sichergestellt werden, die wegen Alters (ab Vollendung des 65. Lebensjahres + x Monate) oder aufgrund voller Erwerbsminderung (Vollendung des 18. Lebensjahres und dauerhaft voll erwerbsgemindert) endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwenigen Lebensunterhalt nicht ausreichen.

Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.

Angeboten von

Soziales / Grundsicherung
Am Gutshof 3
22949 Ammersbek
Ansprechpartner/In Andreas Müller
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