Leistungen von A – Z

Ausbaubeiträge

Informationen

Gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Schleswig-Holstein können Gemeinden u.a. Straßenausbaubeiträge erheben. Straßenausbaubeiträge werden erhoben, wenn bereits vorhandene Straßen (auch wenn für die erstmalige Herstellung Erschließungsbeiträge erhoben wurden) später ausgebaut, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen. Als Faustformel rechnet man mit einer durchschnittlichen Lebensdauer einer Anliegerstraße von 35 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit gilt eine Straße, auch wenn es auf der Asphaltdecke nicht unmittelbar sichtbar ist, als verschlissen, d.h. die unteren Tragschichten bedürfen der Erneuerung. Ausbaubeiträge können auch erhoben werden, wenn nur Teile der Straße wie z. B. der Gehweg oder die Straßenbeleuchtung erneuert werden. Die Berechnungsgrundlagen für die bevorteilten Grundstücke ergeben sich aus der Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Ammersbek.

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Am Gutshof 3
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