Leistungen von A – Z

Abwasserbeseitigung / Niederschlagswasserbeseitigung und Gebührenerhebung

Informationen

Gemäß § 31 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein ist die Gemeinde Ammersbek zur Abwasserbeseitigung verpflichtet, d.h. der Gemeinde ist sämtliches Abwasser, sei es über die zentrale Schmutzwasserbeseitigung oder die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (Sammelgruben und Kleinkläranlagen) sowie die Niederschlagswasserbeseitigung zur Ableitung und Reinigung zu überlassen. Für die laufende Leistungserbringung werden von der Gemeinde Ammersbek Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben.

Aufgrund der jährlichen Überprüfung zur Einhaltung des Kostendeckungsprinzips kommt es des Öfteren zu Gebührenänderungen, die in Form von Änderungssatzungen öffentlich bekannt gegeben werden. Alle mit der Gebührenermittlung und Erhebung erbrachten Leistungen erfolgen durch das Sachgebiet Beiträge/Gebühren.

Für Fragen zur Herstellung oder Erneuerung von Abwasseranlagen zu Ihrem Grundstück einschließlich der dafür zu leistenden Kostenerstattungen, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Tiefbau (Herr Schulze Tel.: 040/605 81-166) im Bauamt.

Angeboten von

Steuern, Gebühren, Beiträge
Am Gutshof 3
22949 Ammersbek
Ansprechpartner/In Eda Arici
Telefon 040 / 605 81-141
Fax 040 / 605 81-115, PC-Fax: 0431 / 98 86 61 58-41
Email eda.arici@ammersbek.de
Internet-Adresse www.ammersbek.de