Leistungen von A – Z

Altenhilfe

Informationen

Die Altenhilfe ist eine ergänzende Leistung nach dem SGB XII, die neben den sonstigen Hilfen nach diesem Gesetz für alte Menschen (z. B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zur Pflege) gewährt wird. Die Altenhilfe soll die durch das Alter entstehenden Schwierigkeiten verhüten, überwinden und mildem und älteren Menschen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.

Altenhilfe nach § 71 SGB XII soll zusätzlich und ergänzend zu den übrigen Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden. Sie kann aber nur dann gewährt werden, wenn es keine andere Leistungsgrundlage im SGB XII gibt. Für eine Gewährung der Altenhilfe müssen besondere altersbedingte Beschwerden vorliegen. Für die Leistungen der Altenhilfe gilt grundsätzlich die Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII. Es ist zu beachten, dass bei einmaligen Leistungen der Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze in voller Höhe erfolgen soll.

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