Seniorenberatung

Informationen für Senioren


Müssen wir nicht vorsorgen für den Fall, dass wir selbst nicht mehr bestimmen können, was wir eigentlich möchten? Diese Frage sollten sich nicht nur Seniorinnen und Senioren stellen. 

Krankheit, ein Unfall ... plötzlich können wir völlig hilflos sein und andere müssen bestimmen, was für uns gut ist. Und wenn wir dann nichts schriftlich festgelegt haben, muss das Betreuungsgericht für uns tätig werden.

 

Es bestimmt eine Person, die für uns entscheidet: 

– in der Gesundheitssorge / Pflegebedürftigkeit
– über den Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
– in Behördenangelegenheiten
– in der Vermögenssorge
– für den Post- und Fernmeldeverkehr
– bei der Vertretung vor Gericht und als Betreuer.

 

Nicht der Ehepartner oder die Kinder sind dafür zuständig, wie wir das als selbstverständlich annehmen. Nur eine einfache Vorsorgevollmacht, eine Betreuungs- und eine Patientenverfügung schaffen dazu die Klarheit und geben vor, was nach unserem Willen für den Fall der Fälle (den wir alle nicht wünschen) geschehen soll.

Zu diesem wichtigen Thema und zu vielen anderen Fragen des täglichen Lebens im Alter erhalten die Ammersbeker Bürger eine kostenlose (unverbindliche) Information und Unterlagen beim Peter-Rantzau-Haus in Ahrensburg.

Manfred-Samusch-Straße 9
22926 Ahrensburg
Tel.: 04102 / 21 15 15
www.peter-rantzau-haus.de 
E-Mail: info@peter-rantzau-haus.de