Allgemeine Informationen zur Grundschule

Die Eltern bestimmen im Rahmen des Schulgesetzes Schleswig-Holstein darüber, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Dieses Elternrecht bedeutet, dass Eltern ihr Kind in eine Grundschule ihrer Wahl anmelden können.

Alle Eltern erhalten von der zuständigen Grundschule eine Mitteilung über den Beginn der Schulpflicht und eine Aufforderung zur Anmeldung. Diese Anmeldung enthält auch den Hinweis, dass eine Anmeldung an einer anderen Grundschule vorgenommen werden kann. Die erste Anmeldung muss aber immer an der zuständigen Grundschule erfolgen. Hier muss schriftlich der Antrag auf Einschulung in einer anderen Grundschule eingereicht werden. Eine endgültige Entscheidung erfolgt erst nach Abschluss des gesamten Anmeldeverfahrens.

Mehr in unserer Info-Broschüre.