Gartenwasserzähler

Die Erstattung der Sielbenutzungsgebühren für das im Garten verbrauchte Wasser erfolgte in den vergangenen Jahren durch die Gemeinde Ammersbek.

 

Ab der Abrechnungsperiode 2017 erfolgt die Erstattung der Gebühren von Abwasser, welches nicht in das gemeindliche Sielnetz eingeleitet wird, dann im Rahmen der Wasser- und Abwasserabrechnung durch die Hamburger Wasserwerke GmbH.

 

Zukünftig ist weiterhin zu beachten, dass die Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlagen gelangt sind, auf Antrag abgesetzt werden. Diese Wassermengen sind durch geeichte, frostsichere und festeingebaute Wasserzähler nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige durch einen Fachbetrieb auf seine Kosten einbauen (installieren) sowie verplomben lassen muss und auf seine Kosten zu betreiben und zu unterhalten hat. Als Nachweis für einen ordnungsgemäßen Einbau durch einen Fachbetrieb ist ein Antrag bei der Gemeinde Ammersbek einzureichen.

 

Weiter möchten wir Sie hiermit informieren, dass es ab dem 01.01.2015 gesetzlich vorgeschrieben ist, die Zähler, die der Abrechnung dienen, dem Eichamt innerhalb von 6 Wochen nach Einbau, zu melden (Verwenderanzeige gemäß §32 MessEG).

Dies können Sie unter www.eichamt.de

per Post: Eichdirektion Nord, Dienststelle Kiel, Düppelstraße 63, 24105 Kiel oder

per Fax: 0431 / 988-4486 melden.

Bei nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitiger Anmeldung, kann Ihnen ein Bußgeld vom Eichamt auferlegt werden.