Leistungen von A – Z

Berichtswesen / Controlling

Informationen

Gemäß § 45 c Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wird der Gemeindevertretung zu vier Stichtagen im Jahr ein Bericht über die Entwicklung der Haushalts- und Finanzdaten vorgelegt. Dies geschiet in Form von Sitzungsvorlagen, die öffentlich einsehbar sind. Das Berichtswesen soll eine wirksame Kontrolle der Verwaltung ermöglichen und die erforderlichen Informationen für politische Entscheidungen geben.

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