Informationen für Bauinteressierte
Gemeinde Ammersbek
Der Bürgermeister
Am Gutshof 3
22949 Ammersbek
Tel.: 040/6 05 81-0
Fax: 040/6 05 81-115
Mail: info@ammersbek.de
Grundstücksmarkt
Der Kauf eines geeigneten Baugrundstücks erfolgt grundsätzlich auf dem freien Immomilienmarkt über Zeitungsanzeigen oder Immobilienmakler. Eine weitere Möglichkeit besteht in der persönlichen Einsichtnahme örtlicher Bebauungspläne beim Bauamt der Gemeinde Ammersbek. Die Gemeinde Ammersbek verfügt über keine eigene Gebäudewirtschaft und vermittelt oder verkauft keine eigenen Grundstücke. Allersdings gibt es die Möglichkeit, sich über aktuelle Bauvorhaben im Bauamt (Tel.: 040/605 81-164) zu informieren.
Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit
Als Grundbesitzer und Käufer sollten sich zunächst beim Bauamt der Gemeinde Ammersbek erkundigen, ob das Grundstück nach der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzung und dem Stand der Erschließung tatsächlich ein Baugrundstück ist. Des Weiteren kann erfragt werden, an welche Vorgaben Sie sich bei einer Bebaubarkeit halten müssen.
Zuständig:
Bauleitplanung: 040/605 81-164
Bauverwaltung: 040/605 81-161
Der Bauantrag ist 3-fach - versehen mit den entsprechenden Anlagen - bei der Gemeinde Ammersbek einzureichen.
Den Bauantrag erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Stormarn.
Weitere Informationen zum Thema Bauen erhalten Sie hier.
Bauberatungen, Vorbescheids- und Bauanträge in Zuständigkeit des Kreises Stormarn
Zuständige Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Bauaufsicht:
Bauvorhaben innerorts einschließlich Genehmigungsfreistellung
Gebäude F (Mommsenstraße 14), 1. Obergeschoss, 23843 Bad Oldesloe
Tel. 04531 / 160 – 1323 / Fax: 04531 / 16077 –1323
Frau Kroon-Käselau
m.kaeselau@kreis-stormarn.de
Bauvorhaben außerorts und Baulasten
Gebäude F (Mommsenstraße 14), 1. Obergeschoss, 23843 Bad Oldesloe
Tel. 04531 / 160 - 1294 / Fax: 04531 / 16077 –1294
Frau Kraus
b.kraus@kreis-stormarn.de
Erschließung
Die Erschließung umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und der rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder mehrerer Grundstücke (Grundstückserschließung).
Ohne ausreichend benutzbare Erschließungsanlagen, die Gebäude an dem öffentlichen Straßenverkehr- und Abwasserentsorgungsanlagen anschließen, ist ein Baugrundstück nicht bebaubar. Ein Rechtsanspruch des Grundstückseigentümers auf Erschließung besteht nicht.
Auskunft erteilt Ihnen der zuständige Mitarbeiter im Bauamt der Gemeinde Ammersbek:
Herr Schulze –Tiefbau Tel. 040 / 60581 – 166
Anträge & und das Satzungsrecht finden Sie im Internet:
- Antrag auf Herstellung einer Baustellenüberfahrt
- Antrag auf Herstellung einer Grundstücksentwässerung
www.ammersbek.de > Gemeinde > Rathaus > Ortsrecht der Gemeinde > Öffentliche Einrichtungen
- Satzung über die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Ammersbek
- Satzung über die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Ammersbek
Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück
Kreis Stormarn
Der Landrat
Fachdienst Wasserwirtschaft/Untere Wasserbehörde
Mommsenstraße 11
23843 Bad Oldesloe
Zuständige Mitarbeiter des Fachdienstes Wasserwirtschaft:
Herr Geißler - Tel. 04531 / 160 1579
Frau Köhler - Tel. 04531 / 160 1118
Versorgungsunternehmen
Strom / Gasversorgung
E.ON Hanse AG
Regionalcenter Ahrensburg
Ahrensburg Kurt-Fischer-Straße 52
22926 Ahrensburg
Tel. 04102 / 494 -0
Trinkwasser
Hamburg Wasser GmbH
Rohrnetzbezirk Nord
Streekweg 63, 22359 Hamburg
Tel.: 040 / 7888 -33410 / -33610
Gas-/Stromversorgung:
Schleswig-Holstein Netz AG
Kurt-Fischer-Straße 52
22926 Ahrensburg
Tel.: 04102 - 494 2108
Telefax: 04102 - 494 2210
Telekommunikation
Deutsche Telekom
BBN 25
Schulbergredder 23
22399 Hamburg
Tel.: 040 / 411 093 52
Willy.tel
Service-Center Wandsbek
Lesserstraße 73 (Ecke Friedrich-Ebert-Damm)
22049 Hamburg