Informationen zum Bauen
Gemeinde Ammersbek
Der Bürgermeister
Bauamt
Am Gutshof 3
22949 Ammersbek
www.ammersbek.de
bauamt@ammersbek.de
Tel.: 040/6 05 81-0
Fax: 040/6 05 81-115
Diese Informationen als PDF-Dokument
Ein Grundstück suchen und kaufen
Die Suche und der Kauf eines geeigneten Baugrundstücks erfolgen grundsätzlich auf dem freien Immobilienmarkt über Zeitungsanzeigen, Internetplattformen oder Immobilienmakler.
Die Gemeinde Ammersbek verfügt über keine eigene Gebäudewirtschaft und vermittelt oder verkauft keine eigenen Grundstücke.
Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit prüfen
Als Grundbesitzer sowie Käufer oder Kaufinteressent können Sie sich zunächst beim Bauamt der Gemeinde Ammersbek erkundigen, ob das Grundstück nach gültigem Planungsrecht und dem Stand der Erschließung tatsächlich ein Baugrundstück ist. Des Weiteren kann erfragt wer-den, an welche Vorgaben Sie sich bei einer potenziellen Bebauung halten müssen.
Hier sind die Festsetzungen des Bebauungsplans maßgebend. Die Bebauungspläne der Ge-meinde Ammersbek sind unter folgendem Link einsehbar:
https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Ammersbek/karte
Zuständige Mitarbeiterinnen im Bauamt der Gemeinde Ammersbek:
Frau Conradi - Bauleitplanung
Tel. 040 / 605 81 -164
veronika.conradi@ammersbek.de
Frau Exner - Bauordnung
Tel. 040 / 605 81 -161
meret.exner@ammersbek.de
Allgemeine Anfragen an das Bauamt richten Sie bitte an das Funktionspostfach:
bauamt@ammersbek.de
Zuständige Mitarbeiterin zur Einsicht in Bauakten der Gemeinde Ammersbek:
Frau Bute – Bauverwaltung
Tel. 040 / 605 81 -163
anja.bute@ammersbek.de
Einsichtnahme in Akten nur mit vorheriger Terminvereinbarung.
Baugenehmigungsverfahren
Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr bauliche Anlagen errichten wollen, brauchen Sie eine Baugenehmigung, sofern die Anlage nicht genehmigungsfrei im Sinne des § 61 der Landesbau-ordnung des Landes Schleswig-Holstein (LBO) ist.
Bauvoranfrage und Bauantrag
Eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag sind derzeit 3-fach in Papierform bei der Unteren Bau-aufsichtsbehörde beim Kreis Stormarn einzureichen. (Im Zuge der fortschreitenden Digitalisie-rung kann sich dies ändern. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an untengenannte Mitarbeite-rinnen des Kreises Stormarn.)
Zuständige Mitarbeiterinnen der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Kreis Stormarn:
Bauvorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils:
Frau Jörß
c.joerss@kreis-stormarn.de
Gebäude F (Mommsenstraße 14), 1. Obergeschoss, 23843 Bad Oldesloe
Tel. 04531 / 160 – 1331
Bauvorhaben im Außenbereich:
Frau Kraus
b.kraus@kreis-stormarn.de
Gebäude F (Mommsenstraße 14), 1. Obergeschoss, 23843 Bad Oldesloe
Tel. 04531 / 160 - 1294
Aktuelle Antragsformulare beziehen Sie bitte über den Kreis Stormarn:
https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/formulare/index.html?fb=9&fd=15
Genehmigungsfreistellung
Das Bauordnungsrecht gewährt die Möglichkeit einer Genehmigungsfreistellung für bauliche Anlagen kleiner und mittlerer Größe gemäß den Anforderungen von § 62 Absatz 1 der Landes-bauordnung des Landes Schleswig-Holstein (LBO). Der Antrag hierzu ist dreifach in Papier-form bei der Gemeinde Ammersbek einzureichen.
Zuständige Mitarbeiterinnen im Bauamt der Gemeinde Ammersbek:
Frau Conradi - Bauleitplanung
Tel. 040 / 605 81 -164
veronika.conradi@ammersbek.de
Frau Exner - Bauordnung
Tel. 040 / 605 81 -161
meret.exner@ammersbek.de
Das entsprechende Antragsformular beziehen Sie bitte über den Kreis Stormarn:
https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/formulare/index.html?fb=9&fd=15
Isolierte Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen
Auch wenn Sie ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß § 61 LBO planen, kann es notwendig sein einen sogenannten isolierten Antrag auf Befreiung, Ausnahme oder Abweichung zu stellen. Dieser ist jeweils vorhabenbezogen und unter Angabe der Festsetzungen von denen befreit oder abgewichen werden soll, zu stellen. Hierzu reichen Sie bitte einen formlosen, begründeten An-trag mit Anlagen, aus denen das Vorhaben sowie die Notwendigkeit für den Antrag klar er-sichtlich sind (je nach Vorhaben, z.B. zeichnerische Darstellung der Überschreitung von Baugrenzen, Berechnung der GFZ, GRZ, o.ä.) ein. Der Antrag ist dreifach in Papierform bei der Gemeinde Ammersbek einzureichen.
Zuständige Mitarbeiterinnen im Bauamt der Gemeinde Ammersbek:
Frau Conradi - Bauleitplanung
Tel. 040 / 605 81 -164
veronika.conradi@ammersbek.de
Frau Exner - Bauordnung
Tel. 040 / 605 81 -161
meret.exner@ammersbek.de
Baumbestand auf Grundstücken
Viele Bäume im Gemeindegebiet sind per Satzung geschützt und dürfen nicht ohne Genehmi-gung gefällt werden. Informationen zum Baumschutz finden Sie hier:
www.ammersbek.de > Bürgerservice > Bürgerinformationen > Baumschutz
https://www.ammersbek.de/buergerservice/buergerinformation/baumschutz.html
Zuständige Mitarbeiterin im Bauamt der Gemeinde Ammersbek:
Frau Marr-Klipfel – Umweltangelegenheiten
Tel. 040 / 60581 -167
katharina.marr-klipfel@ammersbek.de
Antragsformular zur Ausnahme/Befreiung von der Satzung zum Schutze des Baumbestandes:
https://www.ammersbek.de/lvw_docs/forms/60/60_167/Faellantrag_Baumschutz_2013.pdf
Erschließung
Die Erschließung umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und der rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder mehrerer Grundstücke (Grundstückserschließung).
Ohne ausreichend benutzbare Erschließungsanlagen, die Gebäude an den öffentlichen Straßen-verkehr und Abwasserentsorgungsanlagen anschließen, ist ein Baugrundstück nicht bebaubar. Ein Rechtsanspruch des Grundstückseigentümers auf Erschließung besteht nicht.
Bei keinem direkten Zugang zum Grundstück ist ggf. das Eintragen von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten in Form einer Baulast notwendig. Das Baulastenverzeichnis wird beim Kreis Stor-marn geführt.
Zuständige Mitarbeiterin für Baulasten beim Kreis Stormarn:
Frau Korinth
baulastauskunft@kreis-stormarn.de
Tel.: 04531/ 16016-88
Verkehrliche Erschließumg
- Antrag auf Herstellung einer Baustellenzufahrt
- Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt
- Antrag auf Erteilung eines Aufgrabescheins
Die vorab gelisteten Antragsformulare finden Sie hier:
https://www.ammersbek.de/buergerservice/formulare/index.html?fd=0&fb=5
Zuständiger Mitarbeiter bei der Gemeinde Ammersbek:
Herr Krüger – Wegewart
Tel. 040/60581 - 162
joachim.krueger@ammersbek.de
Technische Erschließung
Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung
Das Antragsformular zur Grundstücksentwässerung (Einleitung von Niederschlagswasser und Schmutzwasser in das Kanalsystem) sowie ein Muster zur Darstellung der Grundstücksentwäs-serung finden Sie hier:
https://www.ammersbek.de/buergerservice/formulare/index.html?fd=12&fb=5
Zuständiger Mitarbeiter bei der Gemeinde Ammersbek:
Herr Schulze –Tiefbau
Tel. 040 / 60581 -166
stephan.schulze@ammersbek.de
Das Satzungsrecht zum Nachlesen finden Sie hier:
https://www.ammersbek.de/rathaus_politik/ortsrecht/oeffentliche-einrichtungen.html
Anträge zur Versickerung von Niederschlagswasser (Einleitung in das Grundwasser durch Versickerung oder in ein oberirdisches Gewässer) beziehen Sie bitte über den Kreis Stormarn:
https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/was-serwirtschaft/dezentrale-grundstuecksentwaesserung.html
Zuständige Mitarbeiterin des Fachdienstes Wasserwirtschaft beim Kreis Stormarn:
Frau Maksimovic
Tel. 04531/ 160 10 95
wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de
Kreis Stormarn
Der Landrat
Fachdienst Wasserwirtschaft/ Untere Wasserbehörde
Mommsenstraße 11
23843 Bad Oldesloe
Wärmeplanung
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wird geprüft, in welchen Gebieten in der Ge-meinde Wärmenetze möglich sowie sinnvoll sind. In der Gemeinde Ammersbek befindet sich dieser Prozess zum aktuellen Zeitpunkt (Dezember 2024) noch in einem frühen Anfangssta-dium. Ob ein Wärmenetz tatsächlich realisiert wird, hängt neben den technischen Vorausset-zungen auch maßgeblich von seiner Wirtschaftlichkeit ab.
Zuständige Mitarbeiterin im Bauamt der Gemeinde Ammersbek:
Frau Marr-Klipfel – Umweltangelegenheiten
Tel. 040 / 60581 -167
katharina.marr-klipfel@ammersbek.de
Zuständige Versorgungsunternehmen
Die entsprechenden Leitungsauskünfte können sie oftmals auch digital in den Onlineportalen der Anbieter einholen.
Abwasser |
Telekommunikation Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH Vodafone GmbH |
Trinkwasser Strom- / Gasversorgung |
Versatel Linientechnik (1&1) Global Connect GmbH Willy.tel GmbH |
Fern- und Nahwärme HanseWerk Natur GmbH |