Aktuelles
An dieser Stelle finden Sie unter anderem die Amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ammersbek sowie Pressemitteilungen und auch Stellenangebote. Außerdem können Sie sich hier über die Veranstaltungen informieren, die in unserer Gemeinde angeboten werden. Bitte wählen Sie die gewünschte Kategorie auf der linken Seite aus.
Fördermittel für den Einbau einer neuen Pumpe auf dem Rasensportplatz Schäferdresch
Der Rasensportplatz am Schäferdresch wurde seit mehr als dreißig Jahren mit Grundwasser aus einem Brunnen mit Beregnern bewässert. Aufgrund eines irreparablen Schadens der Brunnenpumpe wurde eine Erneuerung sowie eine zukunftsfähige Lösung notwendig.
Daher wurde der Einbau einer automatischen Unterflurbewässerung ausgewählt. Diese Lösung hat den Vorteil, dass hierdurch Personalressourcen eingespart werden, da die Platzwarte bei der alten Anlage die Großflächenberegner alle vier Stunden manuell umstellen mussten.
Zudem dient die neue Bewässerungsform dem Klimaschutz. Die Effizienz der Wassernutzung und die Verfügbarkeit des Wassers für die Rasengräser ist bei einer Unterflurbewässerung deutlich höher als bei einer manuellen Bewässerung durch Sprenger. Dazu kommt, dass auch nachts bewässert werden kann, was zurzeit wegen der Lärmverursachung nicht möglich ist.
Im April 2024 erhielt die Gemeinde den erhofften Zuwendungsbescheid des Landes. Die Mittel werden gemäß der Richtlinie über die Förderung von kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein (Sportstättenförderrichtlinie) zur Verfügung gestellt und belaufen sich auf 59.500,- €. Die Förderquote beträgt somit 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Gefördert durch:
Jugendaustausch 2024
Vom 21.07.2024 bis zum 28.07.2024 fand der Austausch der Kinder / Jugendlichen für die Altersspanne von 10 – 13 Jahren auch dank der finanziellen Unterstützung des deutsch-französischen Jugendwerkes (DFJW) in der Gemeinde Ammersbek statt. mehr dazu
Gemeinwesenorientierte Sozialarbeit
Die Gemeinde Ammersbek baut in Zusammenarbeit mit der Firma klaarnoord gGmbH aus Bargteheide mit Beginn des laufenden Monats ihr Angebot für die Anwohner/-innen in der Gemeinde Ammersbek aus. mehr dazu
Keine Kinderreisepässe mehr ab 2024
Ab dem 01.01.2024 werden bundesweit keine Kinderreisepässe mehr ausgegeben. Kinder brauchen dann für Reisen ins inner- oder außereuropäische Ausland einen Personalausweis oder Reisepass.
Brennstoffhilfe für private Haushalte
Mit Hilfe eines Antragsverfahrens ist es möglich, Härtefallhilfen wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger zu beantragen. Eine Beantragung ist ausschließlich online möglich. Details, Bedingungen und den Onlineantrag finden Sie hier
Fördermöglichkeiten für private Bürger
Im Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ des Landes Schleswig-Holstein können wieder Anträge für 700 Batteriespeicher mit 750 € Förderung ab Di, den 7.11.2023 gestellt werden. Ferner werden noch 5.800 Balkonsolaranlagen und auch 250 Wallboxen für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten, nicht-fossile Heizsysteme und weitere Fördergegenstände gefördert mit max. 50 % der Kosten. Für Wohn- und Bürgergeld- sowie Grundsicherungsberechtigte kann auch ein bis zu doppelt so hoher Fördersatz beantragt werden:
Fördergegenstand |
Förderhöhe bis zu |
Balkonsolaranlage |
200 € |
Batteriespeicher |
750 € |
Wallbox |
500 € |
Wärmepumpe |
2000 € |
Solarkollektoranlage |
900 € |
Anschluss an ein Wärmenetz |
500 € |
Biomasseheizung |
900 € |
Die Zuschüsse sind evtl. auch mit anderen etwaigen Fördermitteln des Bundes (z. B. BAFA) kombinierbar. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen sowie bei Batteriespeichern auch Klein(st)unternehmen sowie Freiberufler.
Anmeldung: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima
Sollten die Anträge einzelner Fördergegenstände ausgeschöpft sein, gibt es die Möglichkeit, die Förderung auch in den nächsten Quartalen in den vorgesehenen Förderfenstern noch einmal zu beantragen.
Die Förderrichtlinie sowie beantwortete Fragen (FAQ) finden Sie hier:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/klimaschutz/klimaschutz_node.html
Fragen auch per Mail: AntragKlimaschutz3@ib-sh.de
Hotline: 0431/9905-5500 (Di, Do 9.00 - 12.00 Uhr, Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Abschlussbericht zum Klimaschutz
Die Gemeinde Ammersbek erkennt die Wichtigkeit von Klimaschutz und Energiesparen und hat im Oktober 2022 eine nach der Kommunalrichtlinie des Bundes geförderte, über zwei Jahre laufende und von externen Beratern betreute Fokusberatung zum Klimaschutz abgeschlossen. Hier finden Sie den erstellten Abschlussbericht.
Keine Kfz-Angelegenheiten möglich
Aufgrund einer Systemumstellung kann das Bürgerbüro zurzeit keine Kfz-Angelegenheiten (Abmeldungen und Halterdatenänderungen) durchführen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Zulassungsstelle des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe.
Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Schleswig-Holstein
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur / Postfach 71 51 /24171 Kiel, informiert mit Datum vom 30.11.2022:
Bis zum Erreichen der weitestgehenden Erfüllung in Schleswig-Holstein des Erlasses vom 02. Juni 2020 wird die flächendeckende Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone III B aufgrund der Priorsierung ausgesetzt.
Das heißt für das Einzugsgebiet der Gemeinde Ammersbek und häusliches Schmutzwasser, dass bis zum 31.12.2025 keine behördliche Kontrolle oder Vorlage von Dichtigskeitsprüfungen durchgeführt wird. Selbstverständlich müssen private Grundstücksentwässerungen unabhängig einer Kontrolle der Behörde dicht sein und es darf kein Schmutzwasser ins Grundwasser gelangen. Ein neuer Vorlagetermin ist nicht bekannt.
Grundstücksentwässerungsanlagen müssen wie alle Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (§ 60 Abs. 1). Im Oktober 2010 wurde per Bekanntmachung durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die DIN 1986 Teil 30 "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Instandhaltung" mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik eingeführt. Diese DIN ist somit mit den Änderungen und Ergänzungen ab sofort bei Betrieb und Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen anzuwenden. Das bedeutet, dass alle Grundstückseigentümer, die häusliches Abwasser ableiten und deren Grundstück sich außerhalb von Wasserschutzgebieten befindet, in der Regel bis 31.12.2025 einen Dichtheitsnachweis über die im Erdreich verlegten Schmutzwasserleitungen erbringen müssen bzw. diesen vorzuhalten haben. Dieser Nachweis kann entweder über eine optische Inspektion mittels Kanalfernsehanlage oder über eine Prüfung mit Wasser oder Luft erfolgen.
Alle wichtigen Informationen zur Umsetzung in der Gemeinde Ammersbek, erhalten Sie in unserem Flyer oder über Herrn Schulze, Sachgebiet Tiefbau unter der Telefonnummer 040 / 605 81 -166.
Weitere Informationen zum Thema Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen erhalten Sie auch auf der folgenden Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:
Durchführungshinweise zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30
Hilfe für ukrainische Flüchtlinge
Zurzeit finden zahlreiche Solidaritätsbekundungen wegen der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine statt. Vorerst wird vor allem Wohnraum für die ukrainischen Flüchtlinge benötigt. Sollten Sie über Wohnraum verfügen, benötigt die Gemeindeverwaltung zur Koordination folgende Informationen.
Für Sach- und Geldspenden oder sonstige Hilfsangebote wenden Sie sich bitte an den Kreis Stormarn.
Das Land Schleswig-Holstein hat im Zusammenhang mit der Ukraine-Hilfe ein Infoportal eingerichtet.
Für Informationen und Fragen stehen folgende Möglichkeiten bereit:
- Eine Internetseite mit Informationen für Menschen aus der Ukraine
- Ein Hilfetelefon - 0431 - 988 33 69
- Ein zentrales Postfach flucht-ukraine@im.landsh.de
Kindertagsförderungsgesetz - Prüfergebnis der Überleitungsbilanz
Das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kinderpflege besagt, dass die Standortgemeinden zum Zwecke der Evaluation eine Überleitungsbilanz zu erstellen haben. Für die Gemeinde Ammersbek wurde die Bilanz am 28.06.2021 erstellt und dem Ministerium zur Prüfung übermittelt. weiter zum Prüfungsergebnis
Coronavirus
Zur Information der Bevölkerung hat die Landesregierung das Internetportal www.impfen-sh.de gestartet. Dort oder über die Telefonnummer 116 117 bekommen Sie Informationen über das Coronavirus und die Möglichkeiten, sich impfen zu lassen.
Wasserzähler für Gartenwasser
Informationen über die Änderungen bei der Abrechnung für im Garten verbrauchtes Wasser finden Sie hier