Leistungen von A – Z

Bauleitplanung

Informationen

Aufgabe der Gemeindeplanung ist es, die künftige Entwicklung der Gemeinde Ammersbek nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Die Planung steuert dabei im Rahmen der Bauleitplanung im Wesentlichen die Bodennutzung im Gemeindegebiet. Sie dient der geordneten Entwicklung des jeweiligen Gebietes.

Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung (Planungshoheit) aufzustellen. Diese ist somit zuständig für die Durchführung der Bauleitplanverfahren. Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Das Verfahren für die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. In besonderen Fällen kann von der Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden.

Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens werden Bauleitpläne öffentlich bekanntgemacht und treten in Kraft.

Den wirksamen Flächennutzungsplan und die rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie im B- und F-Plan-Portal.

Die Bauleitpläne können auch zu den Öffnungszeiten des Rathauses in Zimmer 10 bei Frau Schulze oder in Zimmer 14 bei Herrn Thiemann eingesehen werden. Laufende Bauleitplanverfahren werden ebenfalls online bereitgestellt. Ob sich zurzeit ein Bebauungsplan oder eine Bebauungsplanänderung im Verfahren befindet, sehen Sie hier.

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Stadtplanung / Bauleitplanung
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