Leistungen von A – Z
Gewerbesteuer
Informationen
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z.B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Feststellung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Gemeinde Ammersbek. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem für das Veranlagungsjahr gültigen Hebesatz, der von der Gemeinde Ammersbek für jedes Jahr in der Haushaltssatzung zu bestimmen ist. Einsprüche/Einwendungen gegen den Gewerbesteuermessbetrag sind ausschließlich an das Finanzamt Stormarn zu richten.
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