Leistungen von A – Z
Vollstreckungsangelegenheiten
Informationen
Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, hoheitliche Ansprüche (z. B. Steuern und Gebühren) nicht nur gleichmäßig festzusetzen, sondern auch gleichmäßig zu erheben. Werden förmlich festgestellte Ansprüche nicht freiwillig erfüllt, bedient sich die Gemeinde daher des Einsatzes der Vollstreckung.
Die Vollstreckung umfasst die Pfändung
- beweglicher Sachen, einschließlich Kraftfahrzeuge
- von Einkommen beim Arbeitgeber
- von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten sowie
- von anderen verwertbaren Rechten
zur Beitreibung der oben genannten Geldforderungen.
Für die Vollstreckung hat die oder der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckung zu entrichten, die ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden können. Zur Abwehr der Pfändung oder Vollstreckung werden Zahlungen entgegengenommen.
Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz (Zwangsversteigerung, Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung) werden auf Antrag der Finanzbuchhaltung der Gemeinde Ammersbek durch das für das Grundstück zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt. Auskünfte über Zwangsversteigerungstermine erhalten Sie bei dem Amtsgericht Ahrensburg.
Die Finanzbuchhaltung der Gemeinde Ammersbek vollstreckt nicht nur eigene Forderungen der Gemeinde Ammersbek, sondern auch diejenigen bestimmter anderer Behörden (z. B. andere Städte und Gemeinden, GEZ, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen und andere). Eine Gebühr wird nach der Gebührenverordnung berechnet. Diese richtet sich nach der Höhe der offenen Forderungen.
Angeboten von
Finanzbuchhaltung Am Gutshof 3 22949 Ammersbek |
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Ansprechpartner/In | Sandra Pannenborg / Kristin Schweda |
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Telefon | 040 / 6 05 81-143, -144 |
Fax | 040 / 6 05 81-115, PC-Fax: 0431 / 98 86 61 58-43, -44 |
sandra.pannenborg@ammersbek.de kristin.schweda@ammersbek.de |