Leistungen von A – Z

Wildschäden

Informationen

Ersatzpflichtige Wildschäden sind durch bestimmte Wildarten (Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane) verursachte Schäden an land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Grundstücken und Pflanzen, auch wenn diese vom Boden getrennt, aber noch nicht eingeerntet wurden.

Werden Bodenerzeugnisse, deren voller Wert sich erst zur Zeit der Ernte bemessen lässt, vor diesem Zeitpunkt durch Wild geschädigt, so ist der Wildschaden in dem Umfange zu ersetzen, wie er sich zur Zeit der Ernte darstellt. Bei der Feststellung der Schadenshöhe ist jedoch zu berücksichtigen, ob der Schaden nach den Grundsätzen einer ordentlichen Wirtschaft durch Wiederanbau im gleichen Wirtschaftsjahr ausgeglichen werden kann.

Nicht ersetzt werden Wildschäden an Gärten, Obstgärten, Baumschulen, Alleen, einzeln stehenden Bäumen, Forstkulturen mit anderen als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten oder Freilandpflanzungen von Garten- oder hochwertigen Handelsgewächsen, sofern die Errichtung von üblichen Schutzvorrichtungen unterblieben ist, die unter normalen Voraussetzungen zur Abwendung des Schadens ausreichen.

Der Anspruch auf Ersatz von Wild- und Jagdschäden erlischt, wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche beim Ordnungsamt der Gemeinde Ammersbek anmeldet, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte.

Angeboten von

Ordnungsamt
Am Gutshof 3
22949 Ammersbek
Ansprechpartner/In Timo Taschner
Telefon 040/6 05 81-139
Fax 040/605 81-115, PC-Fax: 0431 / 98 86 61 58-39
Email timo.taschner@ammersbek.de
Internet-Adresse www.ammersbek.de