Leistungen von A – Z
Beglaubigungen
Informationen
Meldebehörden können Abschriften und Unterschriften beglaubigen. Mit der Beglaubigung wird öffentlich bestätigt, dass eine Abschrift inhaltlich mit dem Original (Urschrift) identisch ist. Das Original muss von einer Behörde ausgestellt oder die Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt sein.
Es ist ebenfalls möglich, die Unterschrift hier beglaubigen zu lassen. Die Unterschrift ist in diesem Falle vor Ort im Bürgerbüro zu leisten.
Ausgenommen von Beglaubigungen sind Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Bitte fordern Sie diese bei dem ausstellenden Standesamt an.
Notwendige Unterlagen / Voraussetzungen
- Das Originaldokument, von dem Sie eine beglaubigte Kopie benötigen.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen zusätzlich:
- Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Gebühren
3,00 € pro Beglaubigung (+ 0,60 €/Stück für angefertigte Kopien)
Eigene Kopien sind zulässig, außer bei Dokumenten in fremden Schriftarten (z. B. arabisch, kyrillisch, asiatisch)
Angeboten von
Bürgerbüro / Meldewesen / Gewerbe / Kfz-Angelegenheiten Am Gutshof 3 22949 Ammersbek |
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Ansprechpartner/In | Jörg Hoßbach, Annika Hensel, Kirsten Reiher |
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Telefon | 040 / 6 05 81-134, -135, -132 |
Fax | 040 / 6 05 81-115, PC-Fax: 0431 / 98 86 61 58-34, -35 /-32 |
meldeamt@ammersbek.de |