Leistungen von A – Z
Erschließungsbeiträge
Informationen
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst erschlossen werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Abwasserbeseitigung, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Nach dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Ammersbek tragen die Anlieger hierfür größtenteils die Kosten. Häufig werden auch für Baugebiete sogenannte Erschließungsverträge mit Bauträgern abgeschlossen. Sollten Sie mit einem Bauträger bauen bzw. von diesem ein neu gebautes Haus erwerben wollen, klären Sie bitte, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht. Sie können dazu auch eine Anliegerbescheinigung, d. h. eine Erklärung über öffentliche Lasten, beantragen.
Angeboten von
Steuern, Gebühren, Beiträge Am Gutshof 3 22949 Ammersbek |
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Ansprechpartner/In | Marco Müller |
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