Leistungen von A – Z
Gewerbean-/ab- und ummeldungen
Informationen
Der Betrieb eines Gewerbes muss angemeldet werden, Rechtsgrundlage ist die Gewerbeordnung. Bei einer Änderung des Namens, der Tätigkeit bzw. einer Verlegung des Betriebes innerhalb des Ortes ist eine Ummeldung erforderlich. Bei Beendigung der Tätigkeit bzw. Verlegung des Betriebes an einen anderen Ort ist eine Abmeldung vorzunehmen. Notwendige Unterlagen: Personalausweis, je nach Gesellschaftsform des Betriebes ist z.B. bei der Anmeldung einer OHG, KG, AG oder GmbH ein Handelsregisterauszug vorzulegen. Bei Anmeldung einer GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) müssen alle Gesellschafter in der Gewerbeanmeldung genannt werden und die Gewerbeanmeldung unterschreiben. Bei Handwerksbetrieben und erlaubnispflichtigen Tätigkeiten (Gaststätte, Makler usw.) sollte, soweit vorhanden, die Handwerkskarte bzw. Erlaubnis im Original vorgelegt werden. Genauere Informationen über den Umfang der vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie telefonisch.
Gebühren
Die An- oder Ummeldung des Gewerbes kostet jeweils 30 Euro, die Abmeldung ist kostenlos.
Angeboten von
Bürgerbüro / Meldewesen / Gewerbe / Kfz-Angelegenheiten Am Gutshof 3 22949 Ammersbek |
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Ansprechpartner/In | Jörg Hoßbach, Annika Hensel, Kirsten Reiher |
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Telefon | 040 / 6 05 81-134, -135, -132 |
Fax | 040 / 6 05 81-115, PC-Fax: 0431 / 98 86 61 58-34, -35 /-32 |
meldeamt@ammersbek.de |