Leistungen von A – Z
Inventuren
Informationen
Die Gemeinde ist nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik verpflichtet, ihr Vermögen und ihre Schulden genau darzustellen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. Im Sinne der im Handelsrecht entwickelten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind für deren Feststellungen Inventuren durchzuführen. Diese sind zum einen körperliche Inventuren und zum anderen sogenannte Buchinventuren. Das Ergebnis der Inventuren stellt das Inventar dar, das wiederum die Grundlage für die jährlichen Bilanzen ist.
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