Leistungen von A – Z

Straßenreinigung und Gebührenerhebung

Informationen

Gemäß § 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein sind die Gemeinden zur Straßenreinigung innerhalb der geschlossenen Ortslagen verpflichtet. Die Gemeinden können die Straßenreinigung auf die Anlieger übertragen oder so wie die Gemeinde Ammersbek selbst durchführen lassen und die dafür entstehenden Kosten gem. einer Gebührensatzung auf die Anlieger umlegen. Die Reinigung der Fahrbahnen erfolgt in Ammersbek 14tägig, und zwar in den Ortsteilen Bünningstedt-Dorf, Siedlung Daheim/Heimgarten, Hoisbüttel und Lottbek jeweils am Montag einer ungeraden Woche und in den Ortsteilen Schäferdresch/Rehagen einschließlich Bramkamp jeweils am Mittwoch einer ungeraden Woche. Wegen des verstärkten Laubanfalles im Herbst eines Jahres erfolgt für 4 Wochen eine wöchentliche Reinigung, wobei die Reinigungstage dafür abweichen können. Nach der Straßenreinigungssatzung obliegt den Anliegern die Reinigung der Gehwege einschließlich der Beseitigung von Schnee und Glätte im Winter.

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Steuern, Gebühren, Beiträge
Am Gutshof 3
22949 Ammersbek
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