Leistungen von A – Z

Wohngeld

Informationen

Wohngeld hilft einkommensschwachen Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen angemessene Wohnkosten aufzubringen. Es wird zwischen Mietzuschuss bei Mietwohnungen und Lastenzuschuss für Eigenheime und Eigentumswohnungen unterschieden.

Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, ist abhängig von:

  • der Zahl der zum Haushalt zählenden Haushaltsangehörigen
  • der Höhe des gesamten Einkommens aller Haushaltsangehörigen
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung bis zu festgelegten Höchstbeträgen


Das Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet und zwar ab dem Ersten des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Wohngeld wird im Allgemeinen für zwölf Monate bewilligt. Das Antragsformular erhalten Sie im Rathaus bei der Wohngeldstelle im Bürgeramt. Sie können das Formular auch telefonisch oder per Mail anfordern. Beim Ausfüllen des Antrages stehen Ihnen die Mitarbeiter für einen persönlichen Termin gerne zur Verfügung.

Wohngeld Datenschutzerklärung

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Wohngeld / Leistungen für Bildung und Teilhabe
Am Gutshof 3
22949 Ammersbek
Ansprechpartner/In Ingrid Hodiamont, Lotta Mügge, Andrea Studt
Telefon 040 / 6 05 81-137, -133
Fax 040 / 6 05 81-115, PC-Fax: 0431 / 98 86 61 58-137, -33
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