Leistungen von A – Z
Wohnungslosenunterbringung
Informationen
Die Gemeinde Ammersbek ist verpflichtet, ortsansässige Personen unterzubringen, die aus bestimmten Gründen ihre bisherige Wohnung verlieren und aus eigenen Anstrengungen keine Anschlussunterkunft finden.
Die Gründe für den Verlust der Wohnung können vielfältig sein. Der häufigste Grund für die Obdachlosigkeit ist die Zwangsräumung durch den Vermieter, weil die monatliche Miete nicht oder nicht regelmäßig bezahlt wurde. Obdachlosigkeit kann aber beispielsweise auch durch einen Brandschaden an der eigenen Wohnung eintreten oder aber durch polizeilichen oder gerichtlichen Verweis aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung.
Die Einweisung in eine Notunterkunft ist nur zur vorübergehenden Nutzung vorgesehen. Die Benutzung der Unterkunft ist gebührenpflichtig.
Angeboten von
Wohnungslosenunterbringung Am Gutshof 3 22949 Ammersbek |
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Ansprechpartner/In | Michael Schröer |
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Telefon | 040/605 81-109 |
Fax | 040 / 6 05 81-115, PC-Fax: 0431 / 98 86 61 58-09 |
michael.schroeer@ammersbek.de | |
Internet-Adresse | www.ammersbek.de |