EU-Umgebungslärmrichtlinie

Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Der vom Umweltausschuss in der Sitzung am 20.01.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Ammersbek wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans findet in Form einer öffentlichen Auslegung vom 27.01.2025 bis 24.02.2025 ohne Termin während der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus, Zimmer 14, statt.

Zur Vereinfachung des Verfahrens bitten wir Sie, Ihre Stellungnahme nach Möglichkeit per E-Mail an bauamt@ammersbek.de zu schicken.

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte mit den §§ 47 a-f im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) und weiterer untergesetzliche Regelwerke z.B. Berechnungsverfahren. Zuständig für die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind die Gemeinden. 

 

Die wesentlichen Ziele der Umgebungslärmrichtlinie sind: 

  • Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten und 
  • Verminderung und Vorbeugung durch Lärmaktionspläne.

Die von Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein erstellte Lärmkartierung finden Sie im Digitalen Atlas Nord – Geoportal Umgebungslärm unter: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de#/ 

  

Der Lärmaktionsplan der ersten Stufe für die Gemeinde Ammersbek wurde erstmalig am 08.12.2009 von der Gemeindevertretung beschlossen und wird alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben. 

Hier finden Sie den Lärmaktionsplan mit seinen Fortschreibungen:

Lärmaktionsplan vom 08.12.2009

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes vom 01.07.2013

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes vom 01.07.2018